AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Begriffe
a) Käufer
ist derjenige, der ein Objekt vom Verkäufer gegen Entrichtung eines Kaufpreises erwirbt.
b) Verkäufer
ist derjenige, der ein Objekt an den Käufer veräussert und dafür den vereinbarten Kaufpreis erhält. Er bietet entweder sein bisheriges Eigentum zum Verkauf an oder tritt als Vermittler (Kommissionär) zwischen dem Einlieferer (Kommittent) und dem Käufer auf. Im letzteren Fall verkauft er stellvertretend für den Einlieferer (Kommittent), sofern er nicht in eigenem Namen über einen Teil oder die Gesamtheit der Eigentumsrechte an einem Kunstwerk verfügt. Sofern der Verkäufer einen Verkauf in seiner Eigenschaft als Vertreter vornimmt, kommt der Kaufvertrag unmittelbar zwischen Einlieferer und Käufer zustande.
c) Einlieferer
ist derjenie, der die Kunstobjekte in die CUENDET KUNSTGALERIE einliefert, sei es a.) zum direkten Verkauf an die Kunstgalerie oder b.) als Kommitent zwecks Verkauf durch die Kunstgalerie als Kommissionärin.
d) Kommissionär
ist die CUENDET KUNSTGALERIE zu dem Zeitpunkt wo sie Kunstobjekte auf eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung (gegen Provision) kauft oder verkauft.
e) Kommittent
ist derjenige, der einen Kommissionär damit betraut, in eigenem Namen, aber für Rechnung des Kommittenten Kunstobjekte zu kaufen oder zu verkaufen (siehe Kommissionsgeschäft).
f) Cuendet Kunstgalerie
Einzelgesellschaft vertreten durch Michel Cuendet, Äussere Obergasse 2C 8353 Elgg, Schweiz – Handelsregisteramt: Zürich, Nummer: CHE 149.680.703 1)
1) Kauf
Die im Katalog u. Preislisten angegebenen Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls diese durch die CUENDET KUNSTGALERIE gegenüber der eidgenössischen Steuerverwaltung gegenüber geschuldet sein sollte. Auf die angegebenen Preise sind keine zusätzlichen Aufgelder, Kommissionen oder Zuschläge zu entrichten. Sind sich Käufer und Verkäufer einig, wird dem Käufer der Kaufpreis in Rechnung gestellt bzw. ab einem Kaufpreis von über CHF 10’000.- ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen. Die AGB sind Bestandteil dieses Vertrages. Das Eigentum am Kaufobjekt geht an den Käufer über, sobald der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Mit dem Eigentumsübergang erlischt der seitens des Verkäufers abgeschlossene Versicherungsschutz des Kaufobjektes und das Risiko geht an den Käufer über. Dem Käufer wird empfohlen, für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Abholung und Transport sind Angelegenheit des Käufers. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers, können Abholung und Transport auf Rechnung des Letzteren durch den Verkäufer organisiert werden. Der dadurch für den Verkäufer entstehende Aufwand wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Kunstwerke müssen innert Wochenfrist nach Eigentumsübergang vom Käufer abgeholt werden. Andere Fristen sind nur nach Absprache möglich. Wird ein Kaufobjekt nicht abgeholt, behält sich der Verkäufer vor, dieses an einem geeigneten Ort auf Kosten und Risiko des Käufers zwischen zu lagern. Der Kaufpreis ist per Banküberweisung auf das Konto des Verkäufers zu überweisen. Bargeldbeträge werden nur bis zu einer Höhe von CHF 10’000.- entgegengenommen.
2) Einlieferung
Der Einlieferer eines Kunstobjekts versichert, das er deren uneingeschränkter Eigentümer ist. Tritt die CUENDET KUNSTGALERIE als Käufer auf, so ist der Kaufpreis sofort oder gemäss anderslautender Vereinbarung fällig. Es wird zuhanden des Einlieferers eine Einlieferungsbestätigung erstellt. Tritt die CUENDET KUNSTGALERIE als Kommissionärin auf, so ist der Verkaufspreis abzüglich der vereinbarten Provision zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Kommittenten fällig.
3) Kommissionsgeschäft
Am Kommissionsgeschäft sind der Kommittent, der Kommissionär und wenigstens ein Dritter beteiligt: Kommissionär ist wer Kunstobjekte für Rechnung eines Dritten in eigenem Namen an- oder verkauft. Bei ersterem Fall handelt es sich um eine Einkaufskommission, bei letzterem um eine Verkaufskommission. Für diese Tätigkeit erhält der Kommissionär vom Kommittenten eine Provision. Der Verkaufspreis ist vom Kommissionär zum Zeitpunkt des Verkaufs abzüglich der vereinbarten Provision an den Kommittenten fällig.
4) Kommissionssätze
CHF 0.00 bis 10'000 = 33.50% CHF 10'000 bis 50'000 = 27.00% CHF 50'000 bis 100'000 = 20.00% CHF 100'000 bis 500'000 = 17.50% CHF 500'000 bis 1'000'000 = 15.00%
5) Haftungsausschluss
Für Mängel und Schäden, die nach dem Eigentumsübergang am Kaufobjekt auftreten, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Der Käufer übernimmt das Kaufobjekt in dem Zustand in dem es sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung befindet. Auf Wunsch des Käufers kann ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Die im Katalog aufgeführten Angaben u. Beschreibungen zu den Kaufobjekten wurden vom Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Jedoch ist die CUENDET KUNSTGALERIE aber im Hinblick auf die gemachten Angaben zu den angebotenen Kunstobjekten weitgehend auch vom Einlieferer abhängig. Die CUENDET KUNSTGALERIE ist deshalb nicht in der Lage, für die im Katalog (print u. online) gemachten Angaben zu den Kunstwerken zu haften. Ebenso wenig können irgendwelche Forderungen und Ansprüche des Käufers aus diesen Angaben hergeleitet werden. Der Käufer ist verpflichtet, bevor er eine Kaufentscheidung trifft, selbst oder mit Beizug von entsprechenden unabhängigen Fachleuten, das Kaufobjekt ausführlich zu begutachten bzw. in Augenschein zu nehmen und sich anschliessend ein eigenes Urteil zu bilden.
6) Provenienz
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Käufer die Provenienz des Kaufobjektes bekannt zu geben, insofern er sich dem Einlieferer gegenüber zur Diskretion verpflichten musste oder andere triftige Gründe gegen eine Bekanntgabe sprechen.
7) Raubkunst
Der Verkäufer verwendet alle erdenkliche Sorgfalt darauf, keine geraubten oder gestohlenen Objekte in sein Angebot aufzunehmen. Darunter fällt auch Raubkunst aus verfolgungsbedingtem Verlust. Bei Verdacht oder unklarer Provenienz werden die Objekte mit dem Art-Loss-Register mit Sitz in London abgeglichen. Sollte der Verkäufer fahrlässig seine Sorgfaltspflichten verletzt haben, nimmt er das Objekt während einem Zeitraum von einem Jahr nach Unterzeichnung des Kaufvertrages zurück, erstattet dem Käufer den bezahlten Kaufpreis und restituiert es an die rechtmässigen Eigentümer, sofern diese einen glaubhaften Nachweis für ihren Anspruch erbringen können. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Tritt die CUENDET KUNSTGALERIE stellvertretend für den Einlieferer als Verkäufer auf, so verpflichtet sich der Einlieferer den erhaltenen Betrag zurückzuerstatten.
8) Fälschungen
Die CUENDET KUNSTGALERIE verwendet alle erdenkliche Sorgfalt darauf, keine Fälschungen in sein Angebot aufzunehmen. Sollte der Käufer trotzdem eine Fälschung erworben haben, nimmt der Verkäufer das Objekt während einem Zeitraum von einem Jahr nach Eigentumsübergang zurück und erstattet dem Käufer den bezahlten Kaufpreis. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht, wenn a.) die Fälschung bzw. das gefälschte Werk vor 1900 hergestellt wurde b.) die Fälschung zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung weder von Fachleuten als auch mit dem neusten Sand der Technik und mit vertretbarem Aufwand nicht als solche zu erkennen und c.) ein entsprechender Vorbehalt zu diesem Objekt im Katalog ersichtlich war.
9) Persönliche Daten
Der Verkäufer erfasst die zweifelsfreie Identität sowohl des Käufers als auch des Einlieferers bzw. deren Beauftragten. Falls notwendig wird eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses verlagt. Die erfassten bzw. hinterlegten Daten werden sicher verwahrt und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Personen, die juristische Personen vertreten, haben sich entsprechend zu legitimieren.
10) Herkunft der Gelder
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages erklärt der Käufer, dass er zur Begleichung des Kaufpreises kein unversteuertes oder durch strafbare Handlungen erworbenes Geld verwendet.
11) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Winterthur, Schweiz